Kanaren News (El Hierro-La Gomera-La Palma)

Donnerstag, 15. Mai 2008

Reklamieren in Spanien


"Bedienung, bitte das Beschwerdebuch!“ Was hierzulande nur für die Witzseiten taugt, ist in Spanien eine echte Geheimwaffe. Denn die „Hojas de Reclamaciones“ werden regelmäßig von unabhängigen Inspektoren geprüft. Jeder spanische Touristikbetrieb muss nummerierte und amtlich beglaubigte Beschwerdeblätter vorrätig haben und sie dem Gast auf Wunsch aushändigen. Sie bestehen aus einem (weißen) Original und zwei (farbigen) Durchschreibeblättern. Wer zum Beispiel mit der Leistung nicht zufrieden ist, der schreibt seine Beschwerde (auf Deutsch oder Spanisch) auf das Blatt, übergibt die rosafarbene Kopie an den Geschäftsführer des Betriebs und schickt das weiße Original an die regionale Verbraucherbehörde, deren Adresse aufgedruckt ist.Das Blatt muss spätestens zehn Werktage nach Eintrag der Beschwerde versandt werden, sonst erlischt der Anspruch auf Bearbeitung. Den grünen Durchschlag behält der Urlauber für sich selbst... - so weit der Artikel von Focus.de

Übertreiben sollte man das Reklamieren allerdings auch nicht. Ist man wirklich mit der Leistung oder dem Service eines Restaurantes unzufrieden genügt oft schon die Frage nach dem Beschwerdebuch. Oft lösen sich dann in sekundenschnelle alle Probleme wie von selbst.


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