Kanaren News (El Hierro-La Gomera-La Palma)

Samstag, 4. Februar 2012

Ausgleichszahlung auch bei Flugverspätung

Flugverspätung um 23 Stunden: Airline muss auch bei technischem Defekt Ausgleich zahlen

Technische Probleme sind kein außergewöhnlicher Umstand

Wie bei Kostenlose Urteile.de veröffentlicht hat das Landgericht Darmstadt, Urteil vom 16.06.2010 - 7 S 200/08 - entschieden.
  
Bei einer Flugverspätung, die drei Stunden und mehr von der geplanten Ankunftszeit beträgt, kann der Fluggast Ansprüche auf Ausgleichszahlungen geltend machen. Dies gilt nicht, wenn die Umstände der Verspätung vom Flugunternehmen "nicht beherrschbar" sind. Technische Defekte gehören jedoch in der Regel nicht dazu. Dies urteilte das Landgericht Darmstadt.
Teilen Sie unser Wissen:
 
Die Klägerin des vorliegenden Falls forderte von einer Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen für vier Personen in Höhe von jeweils 600 Euro. Grund war die Verspätung eines Flugzeugs, das die Passagiere von La Palma in Spanien nach Düsseldorf bringen sollte. Dabei betrug die Verspätung 23 Stunden, so dass der Flug erst am Folgetag stattfinden konnte. Aus dem Umstand der Verspätung leitete die Klägerin einen Anspruch auf Ausgleichszahlung (nach Art. 7 Abs. 1 c der EG-Verordnung Nr. 261/2004) ab.

Fluggesellschaft: Ausgleichsanspruch nur bei Annullierung, nicht bei Verspätung
Die Fluggesellschaft beantragte Klageabweisung mit der Begründung, dass ein Anspruch nur bestehe, wenn es sich um eine Annullierung des Flugs handele. Im vorliegenden Fall wäre jedoch lediglich eine Verspätung eingetreten.

Entscheidung: Ausgleichsanspruch besteht bei Verspätung ab drei Stunden
Das Landgericht Darmstadt bestätigt einen Anspruch der Klägerin auf Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro pro Person. Das Gericht begründete sein Urteil mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2009: Darin heißt es, dass Fluggäste, die einen Zeitverlust von mehr als drei Stunden abweichend von der geplanten Ankunftszeit erleiden, wie Fluggäste annullierter Flüge behandelt werden und damit einen Anspruch auf Ausgleichszahlung haben - weiterlesen

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen